Was ist das Heilpraktikergesetz?
Das Heilpraktikergesetz (HeilprG) regelt in Deutschland die AusĂŒbung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt. Es bildet die gesetzliche Grundlage fĂŒr die TĂ€tigkeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und schĂŒtzt gleichzeitig Patienten vor unsachgemĂ€Ăer Behandlung.
Das Gesetz wurde am 17. Februar 1939 erlassen und seitdem mehrfach ĂŒberarbeitet. Es unterscheidet zwischen approbierten Ărzten und Heilpraktikern, die nach bestandener amtsĂ€rztlicher PrĂŒfung eine Erlaubnis zur AusĂŒbung der Heilkunde erhalten.
AuszĂŒge aus dem Heilpraktikergesetz (HeilprG)
âWer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausĂŒben will, bedarf dazu der Erlaubnis."
âAusĂŒbung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmĂ€Ăig vorgenommene TĂ€tigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder KörperschĂ€den bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeĂŒbt wird."
âDie Erlaubnis wird auf Antrag von der zustĂ€ndigen Behörde erteilt. Die Erlaubnis berechtigt zur AusĂŒbung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung âHeilpraktiker'."
Was bedeutet das fĂŒr Sie als Patient?
Als Patient einer Heilpraktikerpraxis sollten Sie die folgenden wichtigen Unterschiede kennen:
Heilpraktiker sind keine Ărzte
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben keine medizinische Approbation. Sie haben jedoch eine behördliche Erlaubnis zur AusĂŒbung der Heilkunde erhalten und sind berechtigt, Diagnosen zu stellen und Behandlungen durchzufĂŒhren.
Grenzen der Heilpraktikerbehandlung
Es gibt bestimmte TĂ€tigkeiten, die Heilpraktikern gesetzlich nicht gestattet sind, darunter:
â Verschreibung verschreibungspflichtiger Medikamente
â DurchfĂŒhrung operativer Eingriffe (mit Ausnahmen)
â Behandlung meldepflichtiger Infektionskrankheiten (§ 24 IfSG)
â Geburtshilfe
Keine Kassenzulassung
Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen ĂŒbernommen. Private Krankenversicherungen sowie private Zusatzversicherungen können Heilpraktikerleistungen je nach Vertrag erstatten. Bitte klĂ€ren Sie dies vorab mit Ihrer Versicherung.
Unsere Zulassung
Die Inhaberin dieser Praxis ist staatlich geprĂŒfte Heilpraktikerin und besitzt die erforderliche Erlaubnis gemÀà § 1 HeilprG zur AusĂŒbung der Heilkunde. Die Erlaubnis wurde durch das zustĂ€ndige Gesundheitsamt Berlin erteilt.
Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Berlin-Wilmersdorf, Hohenzollerndamm 174â177, 10713 Berlin.
Wichtiger Hinweis
Die Behandlungen und Empfehlungen in dieser Praxis ersetzen keine Àrztliche Diagnose oder Therapie. Bei ernsthaften oder lebensbedrohlichen Erkrankungen wenden Sie sich bitte stets an einen Arzt oder rufen Sie den Notruf (112) an. Naturheilkundliche Verfahren können die schulmedizinische Behandlung sinnvoll ergÀnzen, aber nicht in jedem Fall ersetzen.
WeiterfĂŒhrende Informationen
Den vollstÀndigen Text des Heilpraktikergesetzes finden Sie unter:
www.gesetze-im-internet.de/heilprg
Weitere Informationen ĂŒber Heilpraktiker erhalten Sie beim:
Verband klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.
Freier Verband Deutscher Heilpraktiker e.V.